MMR-Impfung

Von , Medizinredakteurin und Biologin
Martina Feichter

Martina Feichter hat in Innsbruck Biologie mit Wahlfach Pharmazie studiert und sich dabei auch in die Welt der Heilpflanzen vertieft. Von dort war es nicht weit zu anderen medizinischen Themen, die sie bis heute fesseln. Sie ließ sich an der Axel Springer Akademie in Hamburg zur Journalistin ausbilden und arbeitet seit 2007 für NetDoktor (zwischenzeitlich als freie Autorin).

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MMR-Impfung ist die Abkürzung für Masern-Mumps-Röteln-Impfung. Diese Kombinationsimpfung empfehlen Ärzte allen Säuglingen. In bestimmten Fällen sollte die MMR-Impfung auch Erwachsenen verabreicht werden. Lesen Sie hier alles Wichtige zur MMR-Impfung: Wie oft wird sie verabreicht? Wer soll oder muss sie erhalten? Welche Nebenwirkungen kann die MMR-Impfung auslösen?

Impfung beim Säugling

Was ist die MMR-Impfung?

Die MMR-Impfung ist eine Dreifachimpfung, die gleichzeitig vor einer Infektion mit Masern-, Mumps- und Röteln-Viren schützt. Es handelt sich um eine Lebendimpfung: Der MMR-Impfstoff enthält noch vermehrungsfähige, aber abgeschwächte Masern-, Mumps- und Röteln-Viren. Diese können die jeweilige Erkrankung nicht mehr auslösen. Trotzdem reagiert das Immunsystem auf sie mit der Bildung spezifischer Antikörper zur Abwehr.

Die MMR-Impfung kann auch dann verabreicht werden, wenn jemand schon einen ausreichenden Schutz gegen eine oder zwei der drei Krankheiten besitzt. Wer also beispielsweise schon Mumps hatte und somit gegen die Erreger immun ist, kann dennoch die MMR-Impfung erhalten - es besteht kein erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen.

Gewissermaßen eine Erweiterung der Masern-Mumps-Röteln-Impfung (MMR-Impfung) ist die MMRV-Impfung. Dieser Vierfachimpfstoff schützt zusätzlich vor einer Erkrankung durch Varizellen - den Windpocken-Erregern.

Vorteile der Kombinationsimpfung

Ein Kombinationsimpfstoff wie der MMR-Impfstoff hat mehrere Vorteile gegenüber von Einzelimpfstoffen (Einfachimpfstoffen):

  • Weniger oft piksen: Würde man einzeln gegen Masern, Mumps und Röteln impfen, wären für einen ausreichenden Schutz insgesamt sechs Impfspritzen nötig. Für das gleiche Ergebnis genügen bei der MMR-Impfung zwei Spritzen - gerade für kleine Kinder ein willkommener Vorteil.
  • Weniger Nebenwirkungen: Die Reduzierung der nötigen Impfspritzen hat auch den Vorteil, dass der Geimpfte seltener eine mögliche Impfreaktion durch die MMR-Impfung "aushalten" muss.
  • Genauso verträglich, genauso wirksam: Die MMR-Impfung gilt als genauso verträglich und wirksam wie die Einzelimpfungen.

Einzelimpfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln sind derzeit in Deutschland gar nicht verfügbar.

MMR-Impfung bei Masern-Impfpflicht

Prinzipiell werden in Deutschland die Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln (meist kombiniert verabreicht als MMR-Impfung) nur empfohlen, und zwar von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI).

Ergänzend zur empfohlenen Masern-Impfung gibt es aber seit März 2020 für bestimmte Fälle die Masern-Impfpflicht. Weil hierzulande kein Einzelimpfstoff gegen Masern erhältlich ist, verabreichen Ärzte auch hier die MMR-Impfung.

Die Impfpflicht bei Masern besteht laut Masernschutzgesetz in folgenden Fällen:

  • Bei Kindern ab einem Lebensjahr müssen die Eltern vor Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung (wie Kita, Schule, Ausbildungseinrichtung für Jugendliche) nachweisen, dass ihr Sprössling einen vollständigen Impfschutz gegen Masern besitzt oder die Masern-Erkrankung durchlebt hat. Der Nachweis erfolgt etwa mit Hilfe eines Impfausweis oder ärztlichen Zeugnisses.
  • Bei Kindern und Jugendlichen, die bei Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes (1. März 2020) bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut wurden, muss der Nachweis über die erhaltene Masern-Impfung oder die durchlebte Masern-Erkrankung spätestens bis zum 31. Juli 2021 vorliegen.
  • Die Masern-Impfpflicht gilt auch für Jugendliche und Erwachsene, die in medizinischen oder Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten oder arbeiten möchten (auch im Rahmen eines regelmäßigen Ehrenamtes oder Praktikums), wenn sie die Masern noch nicht hatten und nach 1970 geboren wurden.
  • Ebenso müssen alle Personen, die am 1. März 2020 seit mindestens vier Wochen in einem Kinderheim oder in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, Flüchtlinge oder Spätaussiedler untergebracht waren, einen vollständigen Impfschutz gegen Masern nachweisen.

MMR-Impfung für Säuglinge

Die Ständige Impfkommission empfiehlt, alle Säuglinge vor dem zweiten Geburtstag gegen Masern, Mumps und Röteln impfen zu lassen. Ärzte verwenden dafür einen Kombinationsimpfstoff.

MMR-Impfung: Wie oft und wann werden Babys geimpft?

Für einen vollständigen Impfschutz (Grundimmunisierung) sind bei der MMR-Impfung zwei Impfdosen notwendig. Für Säuglinge empfiehlt die STIKO folgendes Impfschema:

Die erste MMR-Impfung sollte zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat gegeben werden. Dabei spritzen Kinderärzte in der Regel an einer Stelle den MMR-Impfstoff und zugleich den Varizellen-Impfstoff an einer anderen Stelle – meist in die seitliche Oberschenkelmuskulatur links und rechts. Der MMRV-Vierfachimpfstoff zeigte nämlich ein leicht erhöhtes Fieberkrampf-Risiko, wenn er im Rahmen der Erstimpfung verwendet wurde.

Die zweite MMR-Impfung erfolgt in der Regel bis zum Ende des zweiten Lebensjahres, also vor dem zweiten Geburtstag (d.h. spätestens mit 23 Monaten). Wichtig ist, dass zwischen den beiden Impfterminen mindestens vier Wochen liegen - ansonsten ist mit einer abgeschwächten Immunantwort zu rechnen. Statt dem Dreifachimpfstoff kann bei der zweiten Impfung auch problemlos der MMRV-Vierfachimpfstoff gespritzt werden.

Frühe MMR-Impfung vor dem elften Lebensmonat

Prinzipiell kann die MMR-Impfung auch schon vor dem elften Lebensmonat gegeben werden, und zwar ab dem neunten Lebensmonat. Das ist etwa notwendig, wenn die Eltern ihr Kind schon in diesem Alter in eine Gemeinschaftseinrichtung geben möchten - ein vollständiger Impfschutz gegen Masern ist dann vorgeschrieben.

Allerdings empfehlen die Experten allen Babys, die vor dem elften Monat die erste MMR-Impfung erhalten, bereits zu Beginn des zweiten Lebensjahres die zweite Impfung. Noch wirksame mütterliche Antikörper im kindlichen Blut könnten nämlich die Immunantwort der ersten MMR-Impfung derart abgeschwächt haben, dass kein ausreichender Schutz durch die Erstimpfung entstanden ist. Je länger man also mit der zweiten Impfung wartet, desto höher das Risiko einer tatsächlichen Ansteckung und Erkrankung.

Einen lebenslangen (wenn auch nicht 100 %igen) Schutz vor Masern, Mumps und Röteln bietet die vollständige Grundimmunisierung mittels zweimaliger MMR-Impfung. Eine Auffrischung zu einem späteren Zeitpunkt ist also nicht nötig.

MMR-Impfung für ältere Kinder und Jugendliche

Bei älteren Kindern und Jugendlichen, die als Säuglinge nicht (ausreichend) gegen Masern, Mumps und/oder Röteln geimpft wurden, empfehlen Mediziner, die Immunisierung so bald wie möglich nachzuholen:

  • Wer als Baby keine MMR-Impfung erhalten hat, benötigt die komplette Grundimmunisierung mit zwei Dosen der MMR-Impfung im Abstand von mindestens vier Wochen.
  • Hat jemand als Kind zumindest eine MMR-Impfung bekommen, geben Ärzte noch die fehlende zweite Dosis, um die Grundimmunisierung abzuschließen (MMR-Nachholimpfung).

Das Gleiche gilt bei Jugendlichen, die verpflichtend gegen Masern geimpft sein müssen - weil sie nie die Masern hatten und beispielsweise eine Schule oder Ausbildungseinrichtung besuchen oder ein Praktikum in einem Kindergarten machen möchten.

MMR-Impfung für Erwachsene

Oftmals wird die MMR-Impfung auch Erwachsenen verabreicht, wenn gegen Masern, Mumps und/oder Röteln als Kind nicht oder nur einmal geimpft wurde oder der Impfstatus unklar ist. Von einem unklaren Impfstatus spricht man, wenn jemand nicht sicher ist, ob und wie oft er als Kind gegen eine bestimmte Krankheit geimpft wurde.

Manchmal handelt es sich bei der MMR-Impfung für Erwachsene um eine reine Empfehlung - etwa für einen ausreichenden Röteln-Schutz vor einer Schwangerschaft. Zur Erfüllung der Masern-Impfpflicht kann sie aber auch zwingend notwendig sein (weil es keinen Einzelimpfstoff gegen Masern gibt).

Stichwort Röteln

Allen Frauen im gebärfähigen Alter empfehlen Experten die MMR-Impfung, wenn sie als Kind nicht oder nur einmal gegen Röteln geimpft wurden oder ihr Röteln-Impfstatus unklar ist. Das Gleiche gilt für Mitarbeiter in Einrichtungen der Pädiatrie, Geburtshilfe, Schwangerenbetreuung oder Gemeinschaftseinrichtungen.

Stichwort Mumps

Für alle nach 1970 Geborene, die als Kind nicht oder nur einmal gegen Mumps geimpft wurden oder deren Mumps-Impfstatus unklar ist, empfiehlt die STIKO eine einmalige MMR-Impfung aus beruflichen Gründen in folgenden Fällen:

  • Tätigkeit im Gesundheitsdienst in der unmittelbaren Patientenversorgung (z.B. in der Krankenpflege)
  • Tätigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung oder Ausbildungseinrichtung

Stichwort Masern

Die STIKO empfiehlt eine einmalige MMR-Impfung für nach 1970 Geborene, wenn jemand als Kind nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft wurde oder einen unklaren Masern-Impfstatus besitzt.

Anders sieht es aus, wenn eine Masern-Impfpflicht besteht - etwa, weil ein nach 1970 geborener Erwachsener in einer Arztpraxis oder in einem Kindergarten arbeiten möchte. Dann gilt Folgendes:

  • Eine einmalige MMR-Impfung genügt nur dann, wenn der Betreffende als Kind zumindest eine Impfung gegen Masern erhalten hat.
  • Wurde der Betreffende als Kind nie gegen Masern geimpft oder ist der Impfstatus unklar, sind zwei Masern-Impfungen (also zwei Dosen der MMR-Impfung) notwendig.

MMR-Impfung: Nebenwirkungen

Die meisten Menschen vertragen die MMR-Impfung gut. Dabei ist eine Impfreaktion nach der zweiten MMR-Impfung seltener als nach der ersten.

Häufig entwickeln sich in den ersten Tagen nach der Impfung vorübergehend Reaktionen an der Einstichstelle wie Rötung, Schwellung und Schmerzen. Sie signalisieren, dass das Immunsystem auf die Impfung reagiert.

Gelegentlich schwellen benachbarte Lymphknoten an. Außerdem können kurzzeitig leichte Allgemeinsymptome wie Müdigkeit, Kopfschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden oder eine erhöhte Körpertemperatur auftreten. Letztere kann bei Säuglingen und kleinen Kindern auch mit einem Fieberkrampf einhergehen. Dieser bleibt in der Regel aber ohne Folgen.

Als Lebendimpfstoff enthält der MMR-Impfstoff stark abgeschwächte, aber noch vermehrungsfähige Erreger. Deshalb kann man nach der Impfung leichte Anzeichen der eigentlichen Erkrankung entwickeln. Die sogenannten "Impf-Masern" werden bei etwa zwei bis fünf von 100 Geimpften beobachtet: Die Betroffenen bekommen ein bis vier Wochen nach der MMR-Impfung Fieber und einen schwachen Masern-ähnlichen Ausschlag. Die Impfmasern sind nicht ansteckend und klingen nach einigen Tagen von allein wieder ab.

Manchmal tritt nach der MMR-Impfung eine leichte Schwellung der Ohrspeicheldrüse auf. Gelegentlich berichten Jugendliche und Erwachsene (aber nur sehr selten Kinder) auch über Gelenkbeschwerden. Eine leichte Hodenschwellung nach der MMR-Impfung ist ebenfalls möglich, aber selten.

Sehr selten reagieren Geimpfte allergisch auf den MMR-Impfstoff oder mit einer länger andauernden Gelenkentzündung. Vereinzelt sinkt die Zahl der Blutplättchen, aber nur vorübergehend (Blutplättchen = Thrombozyten sind wichtig für die Blutgerinnung).

In wenigen Einzelfällen weltweit wurde über eine Hirnentzündung nach einer MMR-Impfung berichtet. Bislang konnte aber kein Zusammenhang zwischen der Entzündung und der MMR-Impfung nachgewiesen werden.

MMR-Impfung und Autismus

Im Jahr 1998 veröffentlichte ein britischer Arzt einen Artikel, der einen möglichen Zusammenhang zwischen der MMR-Impfung und dem Auftreten von Autismus behauptete - zur Sorge vieler Eltern. Allerdings bezog sich der Arzt bei seiner Untersuchung auf die Daten von nur 12 Kindern. Zudem wurden ihm später methodische Fehler und sogar Manipulationen nachgewiesen. Der Artikel wurde daraufhin vollständig widerrufen und der Arzt verlor seine ärztliche Zulassung.

Darüber hinaus konnten nachfolgende, umfangreiche und qualitativ hochwertige Studien (z.B. eine dänische Untersuchung mit mehr als 530.000 Kindern) belegen, dass es keinen Zusammenhang zwischen der MMR-Impfung und autistischen Störungen gibt.

MMR-Impfung: Wer darf sie nicht erhalten?

In folgenden Fällen raten Mediziner von der MMR-Impfung ab:

  • Bei akutem Fieber (> 38,5 Grad Celsius) oder einer akuten schweren Erkrankung
  • Bei einer bekannten Allergie gegen einen der Bestandteile des MMR-Impfstoffes
  • In der Schwangerschaft (siehe unten)

Bei schweren Einschränkungen des Immunsystems (z.B. bestimmte angeborene Immundefekte, HIV-Infektion), sollten Betroffene mit dem behandelnden Arzt sprechen, ob eine MMR-Impfung sinnvoll ist. Es könnte vor allem zum Impfversagen kommen, da das Abwehrsystem zu schwach ist, um einen Impfschutz aufzubauen.

Bei einer Allergie gegen Hühnereiweiß ist eine MMR-Impfung im Allgemeinen möglich. Zwar stellen Forscher den Impfstoff mit Hühnerzellen her. Der Impfstoff selbst enthält aber meist keine oder kaum Spuren von Hühnereiweiß. Allergiker sollten dennoch die MMR-Impfung im Vorfeld mit ihrem Arzt besprechen. Bei bekannter, sehr schwerer Hühnereiweiß-Allergie empfehlen Mediziner, Betroffene nach einer MMR-Impfung beispielsweise im Krankenhaus zu überwachen.

MMR-Impfung: Schwangerschaft und Stillzeit

Die MMR-Impfung besteht aus Lebendimpfstoffen. Sie ist daher in der Schwangerschaft kontraindiziert. Schwangere Frauen dürfen generell keine Lebendimpfstoffe erhalten. Die abgeschwächten Erreger unter Umständen für das Ungeborene gefährlich werden, auch wenn sie der Mutter nicht schaden.

Nach einer MMR-Impfung sollte eine Schwangerschaft mindestens für vier Wochen vermieden werden!

Sollte versehentlich dennoch eine Impfgabe erfolgt sein, ist in der Regel kein Schwangerschaftsabbruch nötig. Es gibt zahlreiche, beschriebene Impfungen während beziehungsweise kurz vor einer Schwangerschaft, die kein erhöhtes Risiko für Fehlbildungen des Kindes ergaben.

Eine Masern-Mumps-Röteln-Impfung in der Stillzeit ist prinzipiell möglich. Untersuchungen zeigten aber, dass Mütter nach einer MMR-Impfung die abgeschwächten Impfviren mit der Muttermilch übertragen können. So besteht ein mögliches Risiko, gleichwohl bisher keine Hinweise für eine Masern-Erkrankung des Kindes festgestellt werden konnten. Die Empfehlung lautet ohnehin: Je früher geimpft, desto früher geschützt. Das gilt auch und gerade für Frauen in gebärfähigem Alter, sofern sie nicht schon in der Kindheit grundimmunisiert worden sind.

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Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern geprüft.

Autor:

Martina Feichter hat in Innsbruck Biologie mit Wahlfach Pharmazie studiert und sich dabei auch in die Welt der Heilpflanzen vertieft. Von dort war es nicht weit zu anderen medizinischen Themen, die sie bis heute fesseln. Sie ließ sich an der Axel Springer Akademie in Hamburg zur Journalistin ausbilden und arbeitet seit 2007 für NetDoktor (zwischenzeitlich als freie Autorin).

Quellen:
  • Berufsverband der Frauenärzte e.V.: "Auffrisch- & Indikationsimpfungen für Erwachsene und Senioren"; unter: www.frauenaerzte-im-netz.de (Abruf: 06.05.2020)
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): "Masern-Impfung bei Erwachsenen"; unter: www.impfen-info.de (Abruf: 06.05.2020)
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): "Masern-Impfung bei Jugendlichen"; unter: www.impfen-info.de (Abruf: 06.05.2020)
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): "Masern-Impfung bei Kindern"; unter: www.impfen-info.de (Abruf: 06.05.2020)
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): "Mumps-Impfung bei Jugendlichen"; unter: www.impfen-info.de (Abruf: 06.05.2020)
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): "Mumps-Impfung bei Kindern"; unter: www.impfen-info.de (Abruf: 06.05.2020)
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): "Röteln-Impfung bei Erwachsenen"; unter: www.impfen-info.de (Abruf: 06.05.2020)
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): "Röteln-Impfung bei Jugendlichen"; unter: www.impfen-info.de (Abruf: 06.05.2020)
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): "Röteln-Impfung bei Kindern"; unter: www.impfen-info.de (Abruf: 06.05.2020)
  • Infoportal zum Masernschutzgesetz der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.masernschutz.de (Abruf: 06.05.2020)
  • Robert Koch-Institut (RKI): "Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schutzimpfung gegen Masern" (Stand: 22.04.2020); unter: www.rki.de
  • Robert Koch-Institut (RKI): RKI-Ratgeber Masern (Stand: 24.04.2020); unter: www.rki.de
  • Robert Koch-Institut (RKI): "Schutzimpfung gegen Mumps: Häufig gestellte Fragen und Antworten" (Stand: 20.04.2017); unter: www.rki.de
  • Robert Koch-Institut (RKI): "Schutzimpfung gegen Röteln: Häufig gestellte Fragen und Antworten" (Stand: 20.04.2017); unter: www.rki.de
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