Masern-Impfung

Von , Medizinredakteurin und Biologin
Martina Feichter

Martina Feichter hat in Innsbruck Biologie mit Wahlfach Pharmazie studiert und sich dabei auch in die Welt der Heilpflanzen vertieft. Von dort war es nicht weit zu anderen medizinischen Themen, die sie bis heute fesseln. Sie ließ sich an der Axel Springer Akademie in Hamburg zur Journalistin ausbilden und arbeitet seit 2007 für NetDoktor (zwischenzeitlich als freie Autorin).

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Die Masern-Impfung ist der beste Schutz vor einer Ansteckung mit Masern-Viren. Die Erreger sind hoch infektiös und können – wenn auch selten – schwer krank machen, zum Teil mit Todesfolge! Da in der Regel erst ab dem ersten Lebensjahr geimpft wird, gefährden Nicht-Geimpfte, die sich anstecken, gerade die Jüngsten. Lesen Sie hier, wie oft man gegen Masern geimpft werden muss, für wen die Impfung wichtig oder sogar vorgeschrieben ist, welche Nebenwirkungen die Masern-Impfung haben kann und was die sogenannten Impfmasern sind!

Spritze und Impfpass

Masern-Impfung: Wann wird sie verabreicht?

Die Masern-Impfung ist sehr wichtig: Die Erkrankung kann nämlich ernste Komplikationen wie Mittelohr-, Lungen- oder Gehirnentzündung verursachen. Solche Komplikationen sind zwar selten, können aber schwerwiegend und sogar tödlich verlaufen. Anfällig für Masern-Komplikationen sind besonders Kinder unter fünf Jahren sowie Erwachsene über 20 Jahren.

Deshalb empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) die Masernimpfung grundsätzlich allen Menschen, die nach 1970 geboren wurden. Üblicherweise erfolgt die Impfung in folgenden Altersgruppen:

  • Säuglinge und Kleinkinder (Grundimmunisierung innerhalb der ersten beiden Lebensjahre)
  • Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden, wenn sie nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden oder einen unklaren Impfstatus haben

Nicht nötig ist die Masernimpfung für Erwachsene, die vor 1970 geboren wurden (also bevor die Masern-Impfung Standard wurde). Man geht nämlich davon aus, dass sich diese fast alle irgendwann mit den hoch ansteckenden Masern-Viren infiziert, die Erkrankung durchgemacht und somit eine Immunität erworben haben.

Vorschriften laut Masernschutzgesetz

Die Impfempfehlungen der STIKO werden seit dem 1. März 2020 durch das Masernschutzgesetz ergänzt. Es schreibt eine verpflichtende Masern-Impfung in bestimmten Fällen vor:

So gilt nun eine Masern-Impfpflicht für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr, wenn sie eine Gemeinschaftseinrichtung wie Kinderkrippe, Tagespflege, Kindergarten oder Schule besuchen wollen. Das heißt: Eltern müssen vor Eintritt des Kindes in die Gemeinschaftseinrichtung nachweisen, dass ihr Kind gegen Masern geimpft ist (Impfausweis) oder die Masern-Erkrankung durchlebt hat (ärztliches Zeugnis).

Ebenfalls dem Masernschutzgesetz unterliegen Jugendliche, die eine Schule, Ausbildungseinrichtung oder andere Gemeinschaftseinrichtung besuchen, in denen vorwiegend Minderjährige betreut werden. Wie bei Kindern muss auch hier nachgewiesen werden, dass zweimal gegen Masern geimpft wurde oder eine ausreichende Immunität infolge durchlebter Masern-Erkrankung besteht.

Auch für berufstätige Jugendliche und Erwachsene, die in medizinischen oder Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten möchten (z.B. in Krankenhaus, Arztpraxen, Schule, Kindergarten, Asyl- oder Flüchtlingsheimen) ist die Masern-Impfung Pflicht – sofern sie die Masern nicht bereits durchgemacht haben und nach 1970 geboren wurden.

Alle Kinder beziehungsweise Jugendliche und nach 1970 geborene Erwachsene, die zum Stichtag 1. März 2020 bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut wurden oder tätig waren, müssen den Nachweis einer Masern-Impfung oder -Immunität bis spätestens 31. Juli 2021 vorlegen.

Darüber hinaus sind laut Masernschutzgesetz Asylbewerber und Geflüchtete verpflichtet, vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft einen Impfschutz gegen Masern nachweisen.

Die Impflicht gilt für alle, die regelmäßig in den genannten Einrichtungen tätig sind - also beispielsweise auch für Aushilfen, Ehrenamtliche, Praktikanten und Dienstleistungspersonal (Küche, Reinigung)!

Was will die Impfpflicht erreichen?

Durch die Impfpflicht sollen Masern-Ausbrüche künftig möglichst vermieden werden. Damit schützt man vor allem Babys, die in der Regel erst ab einem Jahr geimpft werden, die aber vergleichsweise häufig tödliche Komplikationen entwickeln. Außerdem Menschen, deren Immunsystem keinen ausreichenden Schutz aufbaut.

Wer geimpft ist, hat einen Immunschutz von gut 95 Prozent. Die Impfung schützt nicht nur vor schweren Verläufen, sondern auch vor Ansteckung - und damit vor Weitergabe des Virus.

Masern-Impfung: Wann darf nicht geimpft werden?

Die Masern-Impfung darf allgemein in folgenden Fällen nicht verabreicht werden:

  • In der Schwangerschaft (siehe auch Hinweise weiter unten)
  • Bei akutem Fieber (> 38,5 Grad Celsius) oder einer anderen schweren, akuten Erkrankung
  • Bei Überempfindlichkeit gegen einen der Bestandteile des Impfstoffes

Wenn jemand eine angeborene oder erworbene Immunschwäche hat, sollte mit dem Arzt abgeklärt werden, ob die Impfung gegen Masern sinnvoll ist oder nicht. Ein stark geschwächtes Immunsystem kann nicht ausreichend Antikörper produzieren. Allerdings haben Patienten mit geschwächtem Abwehrsystem auch ein erhöhtes Risiko dafür, dass die Masern schwer verlaufen. Sie könnten daher besonders von der Masern-Impfung profitieren.

Der Masern-Impfstoff

Beim Masern-Impfstoff handelt es sich um einen sogenannten Lebendimpfstoff. Er enthält abgeschwächte, nicht mehr vermehrungsfähige Erreger (attenuierte Masernviren). Trotzdem reagiert das Immunsystem darauf mit der Bildung spezifischer Antikörper. Damit ist die Masern-Impfung eine sogenannte aktive Impfung (im Unterschied zu einer passiven Impfung, bei der bereits fertige Antikörper gespritzt werden, z.B. gegen Tetanus).

Die Bildung der Antikörper nach Verabreichung des Masern-Impfstoffes dauert einige Zeit. Die ersten Antikörper sind meist 12 bis 15 Tage nach der Impfung im Blut nachweisbar. Man geht davon aus, dass ein Großteil der Geimpften nach drei bis vier Wochen gegen Masernviren geschützt ist.

Kein Masern-Einzelimpfstoff mehr

Seit 2018 ist in der EU kein Einzelimpfstoff (Einfachimpfstoff) gegen Masern mehr verfügbar. Erhältlich sind nur noch Kombinationsimpfstoffe – entweder die MMR-Impfung (kombinierter Impfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln) oder die MMRV-Impfung (schützt zusätzlich vor Varizellen, also Windpocken-Erregern).

Der Vorteil dieser Kombinationsimpfstoffe ist, dass weniger "Pikser" notwendig sind. So bräuchte es für einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern, Mumps und Röteln bei Verwendung von Einzelimpfstoffen insgesamt sechs Impfspritzen. Beim kombinierten MMR-Impfstoff reichen zwei Impfgaben, um einen wirksamen Schutz gegen alle drei Infektionskrankheiten aufzubauen. Auch beim MMRV-Impfstoff genügen zwei Impfdosen.

Darüber hinaus haben sich die Kombinationsimpfstoffe als genauso wirksam und verträglich wie die jeweiligen Einzelimpfstoffe erwiesen.

Auch wenn jemand bereits eine Immunität gegen eine der Erkrankungen Masern, Mumps, Röteln oder Varizellen (MMRV) besitzt (z.B. wegen durchlebter Erkrankung), kann der Kombinationsimpfstoff verabreicht werden – es besteht kein erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen.

Masern-Impfung: Schwangerschaft und Stillzeit

Dass der Masern-Impfstoff ein Lebendimpfstoff ist, erklärt, warum er nicht in der Schwangerschaft verabreicht werden darf. Schwangere Frauen dürfen generell keine Lebendimpstoffe erhalten. Die abgeschwächten Erreger solcher Impfstoffe können zwar nicht für die Mutter, aber unter Umständen für das Ungeborene gefährlich werden.

Nach einer Masern-Impfung sollte eine Schwangerschaft vier Wochen vermieden werden!

Kommt es doch zu einer Schwangerschaft oder hat der Arzt geimpft, weil die Schwangerschaft noch nicht bekannt war, ist kein Schwangerschaftsabbruch nötig. Viele hundert aufgezeichnete Impfungen während beziehungsweise kurz vor einer Schwangerschaft ergaben kein erhöhtes Risiko für Fehlbildungen des Kindes.

In der Stillzeitist die Gabe des Masern-Mumps-Röteln-Impfstoffes möglich. Zwar zeigten Untersuchungen nach einer MMR-Impfung, dass Mütter die abgeschwächten Impfviren über die Muttermilch ausscheiden und so übertragen können. Hinweise für eine Masern-Erkrankung des Kindes konnten aber nicht festgestellt werden.

Masern-Impfung: Wie oft wird geimpft?

Die Impfung gegen Masern (als Kombinationsimpfstoff) verabreichen Ärzte in der Regel zweimal. Das ist für die Grundimmunisierung, also einen sicheren und kompletten Impfschutz, notwendig. Untersuchungen ergaben nämlich, dass nach der ersten Impfdosis fünf bis zehn von 100 Geimpften noch nicht ausreichend gegen eine Maserninfektion geschützt sind. Das ändert sich mit der zweiten Impfdosis: Danach haben etwa 99 von 100 Geimpften genügend Antikörper gegen den Masern-Erreger aufgebaut.

Die allgemeine Impfempfehlung für Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden und keine ausreichende Immunität gegen Masern besitzen, sieht eine einmalige Masern-Impfung vor.

Nach 1970 geborene Erwachsene, die in medizinischen oder Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, müssen gemäß Masernschutzgesetz mindestens zweimal gegen Masern geimpft worden sein oder einen bestehenden Immunschutz etwa aufgrund einer durchgemachten Erkrankung nachweisen!

Masern-Impfung: Wie wird sie durchgeführt?

Die erste Impfdosis wird üblicherweise Säuglingen zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat verabreicht. Die zweite sollte frühestens vier Wochen danach und spätestens gegen Ende des 2. Lebensjahres (mit 23 Monaten) gegeben werden.

Bei Kindern und Jugendlichen, die als Kleinkind nur eine Impfdosis beziehungsweise gar keine erhalten haben, sollte die Masern-Impfung so schnell wie möglich nachgeholt werden: Es wird die fehlende zweite Impfdosis verabreicht beziehungsweise die komplette Grundimmunisierung mit zwei Impfdosen im Abstand von mindestens vier Wochen durchgeführt.

Für die Masern-Impfung bei Erwachsenen, die nach 1970 auf die Welt kamen und nur eine unvollständige oder gar keine Immunität gegen Masernviren besitzen, gilt:

  • Bei Tätigkeit in einer medizinischen oder Gemeinschaftseinrichtung sind zwei Masern-Impfungen vorgeschrieben, wenn keine durchlebte Masern-Erkrankung nachgewiesen werden kann.
  • Für alle anderen nach 1970 geborenen Erwachsenen mit unzureichender Immunität gegen Masern wird eine einmalige Masern-Impfung empfohlen.

Wo wird der Impfstoff gespritzt?

Der Masern-Impfstoff (als MMR- oder MMRV-Impfstoff) wird unter die Haut (subkutan) oder in einen Muskel (intramuskulär) gespritzt. Meist wählt der Arzt dafür den Oberarm oder die seitliche Partie am Oberschenkel.

Masern-Impfung: Nebenwirkungen

Wie jede Impfung und jedes sonstige Medikament kann auch die Masern-Impfung – genauer: die MMR- oder MMRV-Impfung – Nebenwirkungen verursachen, auch wenn sie insgesamt als gut verträglich gilt. Nur wenige Geimpfte entwickeln in den Tagen nach der Impfung lokale Reaktionen an der Einstichstelle wie Rötung, Schmerzen und Schwellung. Gelegentlich beobachtet man ein Anschwellen der Lymphknoten in der Nähe der Einstichstelle.

Manche Menschen entwickeln nach der Masern-Impfung Nebenwirkungen allgemeiner Natur wie eine erhöhte Körpertemperatur bzw. Fieber (bei kleinen Kindern eventuell mit Fieberkrampf), Mattigkeit, Kopfschmerzen oder Magen-Darm-Beschwerden. Diese Beschwerden klingen wie die lokalen Impfreaktionen in der Regel nach kurzer Zeit und ohne Folgen wieder ab. Sie zeigen sich am ehesten nach der ersten Impfdosis und nur sehr selten nach der zweiten.

Gelegentlich entwickelt sich eine leichte Schwellung der Ohrspeicheldrüse. Selten kommt es zu einer leichten Hodenschwellung oder zu Gelenkbeschwerden (letzteres bevorzugt bei Jugendlichen und Erwachsenen).

Sehr seltene Nebenwirkungen der Masern-Impfung (bzw. MMR- oder MMRV-Impfung) sind allergische Reaktionen sowie länger bestehende Gelenkentzündungen.

In wenigen Einzelfällen weltweit hat man eine Gehirnentzündung nach der Masern-Impfung beobachtet. Ob diese tatsächlich durch die Impfung verursacht wurde, konnte bislang aber nicht nachgewiesen werden.

Säuglinge und Kleinkinder können selten Fieberkrämpfe im Rahmen der Temperaturerhöhung bekommen. Diese haben in der Regel keine Folgen. Das Risiko eines Fieberkrampfes ist geringfügig höher, wenn Mediziner bei der ersten Impfung den MMRV- statt den MMR-Impfstoff verwenden. Daher wählen Ärzte bei der ersten Impfspritze oft den MMR-Impfstoff und verabreichen die Varizellen-Impfung an einer anderen Körperstelle. Die nächste Impfung kann dann problemlos mit dem MMRV-Impfstoff gegeben werden.

Impfmasern

Zwei bis fünf von 100 Geimpften bekommen eine bis vier Wochen nach der Masern-Impfung die sogenannten Impfmasern: Im Aussehen ähneln diese den echten Masern, das heißt: Die Betroffenen entwickeln einen schwachen Masern-ähnlichen Hautausschlag, oft begleitet von Fieber.

Es handelt sich um eine Reaktion auf die abgeschwächten, aber noch lebenden Impfviren. Diese sind übriges nicht übertragbar. Also keine Angst vor jemandem mit Impfmasern – ansteckend ist der Betreffende nicht. Auch abwehrgeschwächte Personen können sich nicht mit Impfmasern infizieren.

Kein Autismus durch die MMR-Impfung!

Eine 1998 veröffentlichte Untersuchung mit zwölf Teilnehmern verunsicherte lange die Bevölkerung - und tut es zum Teil heute noch: Die Studie ging von einem möglichen Zusammenhang zwischen der MMR-Impfung und Autismus aus.

Inzwischen weiß man aber, dass damals bewusst falsche und erfundene Ergebnisse publiziert wurden - der verantwortliche Arzt verlor seine ärztliche Zulassung in Großbritannien und die veröffentlichte Studie wurde vollständig widerrufen.

Darüber hinaus ergaben spätere, qualitativ hochwertige Studien, dass es keinen Zusammenhang zwischen der MMR-Impfung und dem Auftreten autistischer Störungen gibt. Dazu zählt zum Beispiel eine groß angelegte dänische Studie mit mehr als 650.000 Kindern.

Wie lange wirkt die Masern-Impfung?

Experten gehen davon aus, dass die Wirkung der vollständigen Grundimmunisierung – also der zweimaligen Masern-Impfung – lebenslang anhält. Zwar kann es sein, dass im Blut der Geimpften die Menge an bestimmten Antikörpern (Immunglobulin G, kurz: IgG) gegen Masernviren mit der Zeit absinkt. Nach derzeitigem Wissensstand beeinträchtigt dies aber nicht den Impfschutz.

Benötigt man eine Masern-Auffrischimpfung?

Es lässt sich nicht völlig ausschließen, dass die mit der Masern-Impfung erworbene Immunität im Laufe des Lebens irgendwann nachlässt. Denn durch das verbreitete Impfen zirkulieren weniger Masernviren in der Bevölkerung. Das Immunsystem von Geimpften kommt also seltener in Kontakt mit den Erregern – die "natürliche" Auffrischung (Boosterung) des Impfschutzes über einen solchen Viruskontakt bleibt also aus.

Bislang spricht aber nichts dafür, dass sich dies auf den Masern-Immunschutz in der Bevölkerung auswirkt. Nach derzeitigem Wissensstand ist es daher nicht notwendig, die Masern-Impfung auffrischen zu lassen.

Masern trotz Impfung

Neben den oben erwähnten Impfmasern können Menschen nach der zweimaligen Masern-Impfung in seltenen Fällen auch die "echten" Masern bekommen. Hinsichtlich der Ursache dafür unterscheiden Mediziner zwischen primärem und sekundärem Impfversagen.

Primäres Impfversagen

Beim primären Impfversagen entfaltet die Masern-Impfung von Anfang an nicht den beabsichtigen Schutzeffekt. Bei etwa ein bis zwei Prozent der Geimpften schlägt die zweifache Masern-Impfung nicht an. Das heißt, die Betroffenen produzieren nicht ausreichend Antikörper gegen Masernviren.

Passieren kann dies beispielsweise bei Menschen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche. Bei ihnen ist das Immunsystem nicht in der Lage, auf die Masern-Impfung mit einer ausreichenden Antikörperbildung zu reagieren.

Bei Säuglingen kann es auch an mütterlichen Antikörpern liegen. Diese zirkulieren im Blut des Kindes und können so mit dem Masern-Impfstoff wechselwirken. Infolgedessen kann in seltenen Fällen kein Impfschutz aufgebaut werden.

Auch eine fehlerhafte Lagerung oder Verabreichung des Impfstoffes kann zu einem primären Impfversagen führen.

Sekundäres Impfversagen

Hiervon spricht man, wenn der Impfschutz nach der Masern-Impfung mit der Zeit nachlässt, sodass eine Masern-Erkrankung möglich wird. Das sekundäre Impfversagen ist aber selten.

Postexpositionelle Masern-Impfung

Wenn ungeschützte Menschen Kontakt mit einem Masern-Patienten hatten, sollten sie sich idealerweise innerhalb der ersten drei Tage danach (maximal fünf Tage danach) noch schnell impfen lassen. Das kann einen Krankheitsausbruch verhindern oder die Schwere der Erkrankung lindern (Linderung auch bei Impfung bis zum siebten Tag nach Kontakt möglich). Für diese "notfallmäßige" Impfung wird der Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfung) verwendet.

Diese postexpositionelle aktive Impfung empfehlen Experten allen Betroffenen, die älter als neun Monate sind. In Einzelfällen ist auch eine frühere Impfung außerhalb des Zulassungsbereichs "off-label" möglich – und zwar im Alter von sechs bis acht Monaten. Betroffene Kinder sollten anschließend trotzdem die gewohnte zweimalige Masern-Impfung erhalten. Nur so wird der Impfschutz für gewöhnlich sicher erreicht.

Masern-Riegelungsimpfung

Sind beispielsweise in einem Pflegeheim oder einer Kita Masern ausgebrochen, zählt zu den wichtigsten Maßnahmen die sogenannte Riegelungsimpfung. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine aktive Masern-Immunisierung. Die Impfgabe sollte so schnell wie möglich in den ersten drei Tagen erfolgen, damit sich die Erkrankung nicht weiter ausbreitet.

Postexpositionelle passive Impfung

Bei abwehrgeschwächten Menschen kann die postexpositionelle Masern-Impfung auch mittels passiver Immunisierung erfolgen: Zwei bis sechs Tage nach der (vermuteten) Ansteckung werden fertige Antikörper (Immunglobuline) gegen Masernviren gespritzt. Das verleiht dem Geimpften im Gegensatz zur "normalen" (aktiven) Masern-Impfung einen sofortigen Schutz. Dieser hält aber nur eine begrenzte Zeit an: Die "fremden" Antikörper werden allmählich vom Immunsystem abgebaut.

Auch Schwangere und Babys unter sechs Monaten können nach einer möglichen Masern-Ansteckung vorsorglich eine passive Immunisierung erhalten. Die aktive Masern-Impfung ist nämlich in der Schwangerschaft nicht erlaubt (keine Lebendimpfstoffe!) und für Kinder unter sechs Monaten nicht zugelassen.

Nach einer passiven Immunisierung (Immunglobulingabe) ist eine nachfolgende MMR- oder MMRV-Impfung für etwa acht Monate nicht sicher wirksam!

Weiterführende Informationen

Infoportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.masernschutz.de

Autoren- & Quelleninformationen

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Wissenschaftliche Standards:

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern geprüft.

Autor:

Martina Feichter hat in Innsbruck Biologie mit Wahlfach Pharmazie studiert und sich dabei auch in die Welt der Heilpflanzen vertieft. Von dort war es nicht weit zu anderen medizinischen Themen, die sie bis heute fesseln. Sie ließ sich an der Axel Springer Akademie in Hamburg zur Journalistin ausbilden und arbeitet seit 2007 für NetDoktor (zwischenzeitlich als freie Autorin).

ICD-Codes:
B05
ICD-Codes sind international gültige Verschlüsselungen für medizinische Diagnosen. Sie finden sich z.B. in Arztbriefen oder auf Arbeitsunfähigkeits­bescheinigungen.
Quellen:
  • Bundesamt für Gesundheit (BAG): Schweizerischer Impfplan 2021, unter: www.bag.admin.ch (Stand: 04.11.2021)
  • Bundesministerium für Gesundheit: "Warum brauchen wir eine gesetzliche Impfpflicht gegen Masern? Fragen und Antworten zum Masernschutzgesetz" (Stand: 06.01.2020); unter: www.bundesgesundheitsministerium.de
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Impfplan Österreich 2021, unter: www.sozialministerium.at (Stand: 04.11.2021)
  • Die Informationsplattform für Impffragen (Infovac): Anpassung der Empfehlungen zur Prävention von Masern, Mumps und Röteln (MMR), unter: www.infovac.ch (Stand: 04.11.2021)
  • Epidemiologisches Bulletin 2/2020 des Robert Koch-Instituts (Stand: 09.01.2020); unter: www.rki.de
  • Hviid, A. et al.: "Measles, Mumps, Rubella Vaccination and Autism: A Nationwide Cohort Study", in: Ann Intern Med. 2019;170(8):513-520
  • Impfportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): "Masern-Impfung bei Erwachsenen"; unter: www.impfen-info.de (Abruf: 14.04.2020)
  • Impfportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): "Masern-Impfung bei Jugendlichen"; unter: www.impfen-info.de (Abruf: 14.04.2020)
  • Impfportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): "Masern-Impfung bei Kindern"; unter: www.impfen-info.de (Abruf: 14.04.2020)
  • Infoportal zum Masernschutz vom Bundesministeriums für Gesundheit et al.: www.masernschutz.de (Abruf: 14.04.2020)
  • Nationale Lenkungsgruppe Impfen (NaLI): "Masern-Impfung"; unter: www.nali-impfen.de (Abruf: 14.04.2020)
  • Patienteninformation der Bundesärztekammer: "Nachholimpfung gegen Masern" (Stand: Mai 2015); unter: www.bundesaerztekammer.de
  • Robert Koch-Institut (RKI): Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schutzimpfung gegen Masern" (Stand: 28.02.2020); unter: www.rki.de
  • Robert Koch-Institut (RKI): RKI-Ratgeber "Masern"; unter: www.rki.de (Abruf: 14.04.2020)
  • Robert Koch-Institut (RKI): RKI-Ratgeber Mumps (Stand: 19.09.2019); unter: www.rki.de
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