Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Von , (Bio-)Chemiker
und , Medizinredakteurin
Dr. Maximilian Reindl

Maximilian Reindl studierte Chemie und Biochemie an der LMU in München und ist seit Dezember 2020 Mitglied der NetDoktor-Redaktion. Er arbeitet sich für Sie in medizinisch-naturwissenschaftliche und gesundheitspolitische Themen ein, um diese gut verständlich und nachvollziehbar aufzubereiten.

Christiane Fux

Christiane Fux studierte in Hamburg Journalismus und Psychologie. Seit 2001 schreibt die erfahrene Medizinredakteurin Magazinartikel, Nachrichten und Sachtexte zu allen denkbaren Gesundheitsthemen. Neben ihrer Arbeit für NetDoktor ist Christiane Fux auch in der Prosa unterwegs. 2012 erschien ihr erster Krimi, außerdem schreibt, entwirft und verlegt sie ihre eigenen Krimispiele.

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Das elektronische Rezept (E-Rezept) soll künftig das Papierrezept schrittweise ablösen. Kassenrezepte sind dann nur noch in digitaler Form verfügbar. Ein E-Rezept enthält alle Informationen zu den verordneten Medikamenten und bietet darüber hinaus Zugriff auf verschiedene digitale Hilfen zur Medikamenteneinnahme. Der geplante flächendeckende Start zum 01. Januar 2022 verzögert sich jedoch. Warum dem so ist, und was Sie zum E-Rezept wissen sollten, lesen Sie hier.

Apothekerin mit einem Tablet.

Was ist ein E-Rezept?

Das elektronische Rezept (E-Rezept) ersetzt das bisher gültige rosafarbene Papierrezept, das Ihnen Ihr Arzt bisher ausstellte. Alle wichtigen Daten der Verordnung liegen Ihrer Apotheke nun in digitaler Form vor.

Welche Informationen enthält das E-Rezept?

Das E-Rezept enthält alle Daten, die auch auf dem Papierrezept stehen:

  • Angaben zum Medikament
  • Angaben zu Ihrer Krankenversicherung
  • Adresse Ihres Arztes
  • Datum der Ausstellung
  • Gültigkeit des Rezepts
  • Informationen zu möglichen Alternativen, wenn das verordnete Medikament nicht verfügbar ist („Aut-idem“-Regelung)

E-Rezept auch für privat Versicherte?

Das „blaue Rezept“ für Privatversicherte bleibt vorerst in Papierform bestehen. Doch auch privat Versicherte sollen zukünftig einen Zugang zum E-Rezept erhalten – ein entsprechendes Konzept wird gegenwärtig erarbeitet.

Wann kommt das E-Rezept?

Zunächst war die verpflichtende Einführung des E-Rezepts planmäßig zum 01. Januar 2022 angekündigt. Aufgrund nicht ausreichend belastbarer Ergebnisse aus dem derzeit laufenden Testbetrieb, sowie einer mangelnden technischen Verfügbarkeit, verschiebt sich die Umsetzung des elektronischen Rezepts auf unbestimmte Zeit nach hinten.

Wann Sie mit einem neuen offiziellen Einführungstermin rechnen können, ist derzeit unbekannt. Gesetzlich Versicherten steht also weiterhin das „klassische“ Papierrezepte zur Verfügung.

Wie funktioniert das E-Rezept?

Der Arzt hinterlegt das Rezept zunächst in Form einer digitalen Verordnung in der Telematik-Infrastruktur und signiert es digital. Das kann auch im Rahmen einer Videosprechstunde geschehen.

Die Apotheke kann später über einen sogenannten QR-Code auf die Verordnung zugreifen, der ebenfalls über die Telematik-Infrastruktur generiert wird. Der Code ähnelt den Strichcodes, die Sie von Verpackungen her kennen. Er speichert allerdings deutlich mehr Informationen.

Wenn Sie ein Smartphone besitzen, können Sie das E-Rezept über eine E-Rezept-App Ihrer Krankenversicherung verwalten. Diese laden Sie aus den gängigen App-Stores (Google Play, Apple Store) herunter. Welche E-Rezept-App für Sie gültig ist und wie sie im Einzelnen funktionieren, erfahren Sie von Ihrem Versicherer.

Wenn Sie kein Smartphone besitzen oder die Krankenkassen-App nicht nutzen möchten, können Sie sich von Ihrem Arzt den notwendigen QR-Code auch auf Papier ausdrucken lassen.

Wie löse ich ein E-Rezept ein?

Das E-Rezept können Sie in jeder Apotheke Ihrer Wahl einlösen – dies kann eine Apotheke vor Ort sein, aber auch eine Online-Apotheke. Um Ihr Medikament zu erhalten, übermitteln Sie Ihren individuellen QR-Code per Smartphone an die Apotheke oder legen einen entsprechenden Papierausdruck vor.

Die Apotheke liest den QR-Code ein, gleicht Ihre Daten mit der digitalen ärztlichen Verordnung über die Telematikinfrastruktur ab und erhält so alle wichtigen Informationen zu Ihrem Rezept. Im Anschluss bekommen Sie Ihr Medikament ausgehändigt oder zugeschickt.

Verfügbarkeit prüfen, Medikament reservieren

Wenn Sie ein E-Rezept auf Ihrem Smartphone hinterlegt haben, können Sie im Vorfeld prüfen, ob das verschriebene Medikament zur Abholung oder zum Versand in Ihrer Apotheke vorhanden ist. Sobald Sie den entsprechenden QR-Code verbindlich einer Apotheke über die App zuweisen, reserviert diese das Medikament für Sie oder schickt es Ihnen zu.

Benötige ich ein Smartphone?

Nein. Sie können sich jederzeit bei Ihrem Arzt für den Ausdruck in Papierform entscheiden und diesen persönlich in Ihrer Apotheke einlösen. Das heißt, auch nach 2022 sind Sie nicht auf ein mobiles Endgerät (Smartphone, Tablet) angewiesen, um ein E-Rezept einzulösen.

Welche Vorteile bieten die E-Rezepte?

Die Umstellung auf das E-Rezept bietet eine Reihe von Vorteilen und ermöglicht künftig zusätzliche digitale Anwendungen:

  • Sie erhalten das E-Rezept direkt im Anschluss an eine Videosprechstunde und müssen nicht erst darauf warten, dass es Ihnen per Post zugestellt wird.
  • Bei Bestellungen in der Onlineapotheke können Sie das Rezept direkt übermitteln und müssen es nicht mehr per Post einsenden.
  • Da Sie vorab prüfen können, ob ein Medikament in Ihrer Apotheke vorrätig ist, ersparen Sie sich unnötige Wege.
  • Folgerezepte müssen Sie künftig nicht mehr in der Praxis abholen oder sich zuschicken lassen.
  • E-Rezepte sollen künftig mit einer digitalen Erinnerungsfunktion zur Einnahme Ihrer Medikamente verknüpft sein, die sicherstellt, dass Sie diese nicht vergessen.
  • Das E-Rezept soll künftig mit einem elektronischen Medikationsplan mit integriertem Wechselwirkungscheck verknüpft sein. So kann schnell und zuverlässig geprüft werden, ob die verschiedenen Arzneimittel, die Sie einnehmen, miteinander verträglich sind.

Wie lange ist das E-Rezept gültig?

Für das E-Rezept gelten dieselben Fristen, wie für das (klassische) papiergebundene Rezept. Das heißt, gesetzlich Versicherte haben einen Monat Zeit es einzulösen. Konkrete Bestimmungen, ob das E-Rezept 28 oder 30 Tage gültig ist, hängt von der Krankenversicherung und vom Bundesland ab.

Eine Ausnahme besteht für das elektronische Pendant des „grünen Rezepts“, bei dem Sie das verschriebene Medikament auf eigene Kosten bezahlen. Dieses ist zeitlich unbegrenzt gültig.

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Wissenschaftliche Standards:

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern geprüft.

Autoren:

Maximilian Reindl studierte Chemie und Biochemie an der LMU in München und ist seit Dezember 2020 Mitglied der NetDoktor-Redaktion. Er arbeitet sich für Sie in medizinisch-naturwissenschaftliche und gesundheitspolitische Themen ein, um diese gut verständlich und nachvollziehbar aufzubereiten.

Christiane Fux studierte in Hamburg Journalismus und Psychologie. Seit 2001 schreibt die erfahrene Medizinredakteurin Magazinartikel, Nachrichten und Sachtexte zu allen denkbaren Gesundheitsthemen. Neben ihrer Arbeit für NetDoktor ist Christiane Fux auch in der Prosa unterwegs. 2012 erschien ihr erster Krimi, außerdem schreibt, entwirft und verlegt sie ihre eigenen Krimispiele.

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