Pneumokokken-Impfung

Von Melanie Iris Zimmermann, Apothekerin
und , Medizinredakteurin und Biologin
und , Arzt
Aktualisiert am
Martina Feichter

Martina Feichter hat in Innsbruck Biologie mit Wahlfach Pharmazie studiert und sich dabei auch in die Welt der Heilpflanzen vertieft. Von dort war es nicht weit zu anderen medizinischen Themen, die sie bis heute fesseln. Sie ließ sich an der Axel Springer Akademie in Hamburg zur Journalistin ausbilden und arbeitet seit 2007 für NetDoktor (zwischenzeitlich als freie Autorin).

Florian Tiefenböck

Florian Tiefenböck hat Humanmedizin an der LMU München studiert. Im März 2014 stieß er als Student zu NetDoktor und unterstützt die Redaktion seither mit medizinischen Fachbeiträgen. Nach Erhalt der ärztlichen Approbation und einer praktischen Tätigkeit in der Inneren Medizin am Uniklinikum Augsburg ist er seit Dezember 2019 festes Mitglied des NetDoktor-Teams und sichert unter anderem die medizinische Qualität der NetDoktor-Tools.

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Eine Pneumokokken-Impfung schützt vor Infektionen mit Pneumokokken. Diese Bakterien können zum Beispiel eine Hirnhautentzündung oder eine Lungenentzündung hervorrufen. Solche Erkrankungen können schwer und sogar tödlich verlaufen - besonders in bestimmten Altersgruppen sowie bei gewissen Vorerkrankungen. Lesen Sie hier, wann und für wen die Pneumokokken-Impfung sinnvoll ist und welche Nebenwirkungen sie haben kann.

Impfpass und Impfspritze

Pneumokokken-Impfung: Wer sollte geimpft werden?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt die Pneumokokken-Impfung zum einen als Standardimpfung für alle Säuglinge und Kleinkinder sowie für Menschen ab 60 Jahren:

Kinder in den ersten beiden Lebensjahren sind besonders gefährdet, schwer an einer Pneumokokken-Infektion zu erkranken. Daher gilt für diese Altersgruppe die allgemeine Empfehlung zur Impfung.

Eine Lungenentzündung bei Senioren wird – falls sie bakteriell bedingt ist – in den meisten Fällen durch Pneumokokken verursacht. Außerdem sind ältere Menschen ebenfalls besonders anfällig für eine schwere Erkrankung durch Pneumokokken. Aus diesem Grund gilt auch für die Altersgruppe ab 60 Jahren die Pneumokokken-Impfung als Standardimpfung.

Eine Standardimpfung ist eine Schutzimpfung, die von der STIKO für alle Menschen in der Bevölkerung oder zumindest für alle Vertreter einer bestimmten Altersgruppe empfohlen wird.

Zum anderen empfiehlt die STIKO die Impfung gegen Pneumokokken als Indikationsimpfung für bestimmte Risikogruppen – und zwar für Menschen jeden Alters, die ein erhöhtes Risiko haben, in Kontakt mit Pneumokokken zu kommen, daran zu erkranken und/oder im Falle einer Erkrankung Komplikationen zu entwickeln. Das gilt bei:

  1. angeborener oder erworbener Immunschwäche: z.B. bei angeborenem Immundefekt, HIV, fehlender oder nicht funktionsfähiger Milz, Mangel an Neutrophilen (Neutropenie), Krebs, chronischem Leber- oder Nierenversagen, immunsuppressiver Therapie (wie bei Autoimmunerkrankungen oder nach einer Transplantation)
  2. chronischen Krankheiten: z.B. chronische Herz-Kreislauf- oder Lungenerkrankungen (wie Herzinsuffizienz, Asthma, COPD), Stoffwechselkrankheiten (wie behandlungsbedürftiger Diabetes mellitus), neurologische Erkrankungen (wie Anfallsleiden)
  3. erhöhtem Risiko für eine Pneumokokken-Hirnhautentzündung entweder aufgrund eines Fremdkörpers (z.B. Cochlea-Implantat) oder wegen besonderer anatomischer Verhältnisse (z.B. Liquorfistel*)

* Eine Liquorfistel ist ein röhrenförmige Verbindung, die sich etwa nach einem Schädel-Hirn-Trauma zwischen dem mit Hirn-Rückenmarksflüssigkeit gefüllten Hohlraumsystem im Gehirn und Rückenmark sowie der Außenwelt bilden kann.

Darüber hinaus rät die STIKO auch zur Pneumokokken-Impfung bei erhöhtem beruflichem Risiko. Darunter fallen:

  • Menschen, die etwa durch das Schweißen und Trennen von Metallen ein erhöhtes Erkrankungsrisiko haben: Schweiß- bzw. Metallrauch begünstigt Lungenentzündungen. Zumindest kann dann die Impfung vor einer Lungenentzündung durch Pneumokokken schützen.

Was sind Pneumokokken?

Pneumokokken sind Bakterien, die verschiedene Erkrankungen auslösen können. Dazu gehören zum Beispiel Lungenentzündung (Pneumonie), Nasennebenhöhlenentzündung (Sinusitis) und Mittelohrentzündung (Otitis media).

Besonders gefährlich sind sogenannte invasive Pneumokokken-Erkrankungen. Dabei breiten sich die Bakterien in ansonsten sterilen Körperflüssigkeiten aus. Auf diese Weise kann sich beispielsweise eine lebensbedrohliche Hirnhautentzündung (Meningitis) oder eine Sepsis ("Blutvergiftung") durch Pneumokokken entwickeln.

Mehr darüber lesen Sie im Beitrag Pneumokokken-Infektion.

Arten von Pneumokokken-Impfstoffen

Für die Pneumokokken-Impfung werden Totimpfstoffe verwendet. Sie enthalten charakteristische Bestandteile aus der Hülle der Bakterien, sogenannte Polysaccharide (Zuckerverbindungen) – entweder in reiner Form (Polysaccharid-Impfstoffe) oder gebunden an einen Trägersubstanz (Konjugat-Impfstoffe).

Sobald ein Pneumokokken-Impfstoff in den Muskel eines Patienten gespritzt wurde, reagiert dessen Immunsystem mit der Bildung von spezifischen Antikörpern gegen diese Bestandteile (aktive Impfung). Diese Abwehrstoffe wehren dann auch bei einer "richtigen" Pneumokokken-Infektion die Bakterien ab.

Pneumokokken-Polysaccharidimpfstoff (PPSV)

Bereits seit den 1970er Jahren stehen gegen Pneumokokken Polysaccharid-Impfstoffe zur Verfügung. Der aktuell erhältliche PPSV enthält die charakteristischen Hüllenbestandteile von 23 verschiedenen Pneumokokken-Varianten (Subtypen, Serotypen). Dieser Impfstoff mit dem Kürzel PPSV23 ist ab zwei Jahren zugelassen.

Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV)

Diese Impfstoffart ist eine neuere Entwicklung. Hier sind die charakteristischen Hüllenbestandteile (Polysaccharide) verschiedener Pneumokokken-Serotypen an eine Trägersubstanz (ein Protein) gebunden. Das verbessert die Immunantwort und damit die Wirkung der Impfung.

In Deutschland sind derzeit folgende Pneumokokken-Konjugatimpfstoffe verfügbar:

  • PCV10: Er schützt vor 10 verschiedenen Pneumokokken-Serotypen. Zugelassen ist PCV10 für Kinder ab sechs Wochen bis zum Alter von vier Jahren.
  • PCV13: Er basiert auf den Hüllenbestandteilen von 13 Pneumokokken-Serotypen und kann im Alter zwischen sechs Lebenswochen und 17 Jahren verabreicht werden.
  • PCV15: Dieser Impfstoff schützt vor 15 Pneumokokken-Serotypen. Mediziner können ihn ab einem Lebensalter von sechs Wochen verimpfen.
  • PCV20: Dieser 20-valente Konjugatimpfstoff schützt vor noch mehr Pneumokokken-Serotypen. Er ist nur für Erwachsene zugelassen.

Pneumokokken-Impfung: Wie oft und wann wird geimpft?

Wie oft, wann und mit welchem Impfstoff gegen Pneumokokken geimpft wird, hängt wesentlich vom Lebensalter beziehungsweise der Zielgruppe ab.

Standardimpfung gegen Pneumokokken bei Kindern

Die STIKO empfiehlt die Pneumokokken-Impfung für alle Säuglinge ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat,. Das Impfschema richtet sich danach, ob ein Kind reif oder zu früh (also vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche) zur Welt gekommen ist:

  • 2+1-Impfschema für reifgeborene Babys: 3 Dosen eines Konjugatimpfstoffes im Alter von 2, 4 und 11 bis 14 Monaten. Zwischen der 1. und 2. Dosis sollen mindestens acht Wochen, zwischen der 2. und 3. Dosis mindestens sechs Monate liegen.
  • 3+1-Impfschema für frühgeborene Babys: 4 Dosen eines Konjugatimpfstoffes im Alter von 2, 3, 4 und 11 bis 14 Monaten.

Ein Konjugatimpfstoff ist als Pneumokokken-Impfung deshalb empfohlen, weil der Polysaccharidimpfstoff bei Kindern unter zwei Jahren nicht ausreichend wirkt.

Normalerweise verabreichen Ärzte Babys die Impfung gegen Pneumokokken zusammen mit anderen Standardimpfungen, und zwar zugleich mit dem Sechsfach-Impfstoff gegen Diphtherie, Tetanus, Hepatitis B, Haemophilus influenzae Typ B, Keuchhusten und Kinderlähmung (Polio).

Nachholimpfung

Für Kinder im Alter zwischen 12 und 24 Monaten, die noch nicht gegen Pneumokokken geimpft wurden, empfiehlt die STIKO eine Nachholimpfung mit zwei Dosen eines Konjugatimpfstoffes. Zwischen den beiden Impfterminen sollte ein Zeitabstand von mindestens acht Wochen liegen.

Ältere Kinder (über zwei Jahre) haben nur ein sehr geringes Risiko für einen schweren Pneumokokken-Krankheitsverlauf. Zu einer grundsätzlichen Auffrisch- oder Nachholimpfung gegen Pneumokokken raten die Experten hier daher nicht.

Standardimpfung gegen Pneumokokken ab 60 Jahren

Menschen, die 60 Jahre oder älter sind und weder der Zielgruppe für die Indikationsimpfung (siehe unten) oder jener für die Impfung aufgrund eines beruflichen Risikos (siehe unten) angehören, sollten laut STIKO standardmäßig eine Dosis des 23-valenten Pneumokokken-Polysaccharidimpfstoffes (PPSV23) erhalten.

Die Wirkung der einmaligen Impfung hält nur begrenzt an. Trotzdem empfehlen die Experten derzeit keine routinemäßige Pneumokokken-Auffrischimpfung (Wiederholungsimpfung), weil der genannte Impfstoff dafür bislang nicht eindeutig zugelassen ist. Nur in Einzelfällen – etwa bei chronisch Kranken – sollte die Pneumokokken-Impfung wiederholt werden (im Abstand von mindestens sechs Jahren).

Indikationsimpfung gegen Pneumokokken

Besondere Empfehlungen zur Pneumokokken-Impfung gelten für Menschen aller Altersgruppen, die wegen eines Grundleidens ein erhöhtes Risiko für eine schwere Pneumokokken-Erkrankung haben:

1. Menschen mit angeborener oder erworbener Immunschwäche

Menschen, die unter einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche leiden, erhalten eine sogenannte sequentielle Impfung mit verschiedenen Impfstoffen:

  • Zuerst verabreichen Mediziner den Betroffenen den Pneumokokken-Konjugatimpfstoff PCV13.
  • Nach sechs bis zwölf Monaten folgt eine weitere Pneumokokken-Impfung, nun aber mit dem Polysaccharidimpfstoff PPSV23. Dieser darf allerdings erst ab einem Lebensalter von zwei Jahren gegeben werden.

Dieser Impfschutz sollte in einem Mindestabstand von sechs Jahren mit dem Polysaccharidimpfstoff aufgefrischt werden.

Mehr zum Thema Impfen bei geschwächtem Immunsystem lesen Sie im Beitrag Immunsuppression und Impfung.

2. Menschen mit anderen chronischen Erkrankungen

Bei anderen chronischen Erkrankungen (wie Herzschwäche oder Asthma) richten sich die Empfehlungen zur Pneumokokken-Impfung nach dem Alter der Patienten:

  • Kindern zwischen zwei und 15 Jahren: sequentielle Impfung, wie oben beschrieben (zuerst PCV13, nach 6 bis 12 Monaten PPSV23).
  • Patienten ab 16 Jahren: eine Impfung mit dem Polysaccharidimpfstoff PPSV23.

In allen Fällen sollte die Pneumokokken-Impfung mit PPSV23-Impfung im Mindestabstand von sechs Jahren wiederholt werden.

Kinder unter zwei Jahren dürfen nur einen Konjugatimpfstoff erhalten.

3. Menschen mit erhöhtem Risiko für Hirnhautentzündung

Wer aufgrund eines Fremdkörpers (wie einem Cochlea-Implantat) oder wegen anatomischer Verhältnisse anfällig für eine Hirnhautentzündung durch Pneumokokken ist, sollte ebenfalls sequentiell wie oben beschrieben geimpft werden. Und auch hier sollten Mediziner den Impfschutz im Abstand von mindestens sechs Jahren auffrischen.

Im Fall von Cochlea-Implantaten verabreichen Ärzte die Impfung nach Möglichkeit vor Einsetzen des Implantats.

Pneumokokken-Impfung bei beruflichem Risiko

Wer aufgrund seiner Arbeit ein erhöhtes Risiko für (schwere) Pneumokokken-Erkrankungen hat, sollte sich mit dem Polysaccharidimpfstoff PPSV23 gegen Pneumokokken impfen lassen. Solange diese Gefährdung besteht (also die entsprechende Tätigkeit ausgeübt wird), ist es ratsam, die Impfung im Mindestabstand von sechs Jahren zu wiederholen.

Pneumokokken-Impfung: Nebenwirkungen

Oftmals ruft die Pneumokokken-Impfung Reaktionen an der Einstichstelle hervor, etwa Rötung, Schwellung und Schmerzen. Solche Beschwerden kommen dadurch zustande, dass der Impfstoff das Immunsystem aktiviert (das heißt aber nicht, dass bei Ausbleiben solcher Lokalreaktionen die Impfung nicht wirkt!).

Außerdem können sich in den ersten Tagen nach der Pneumokokken-Impfung leichte Allgemeinsymptome zeigen, zum Beispiel Unwohlsein, Fieber, Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Muskel- und Gelenkschmerzen. Auch mangelnder Appetit, Schlafprobleme und/oder Magen-Darm-Beschwerden treten vorübergehend in manchen Fällen auf.

Bei Säuglingen und Kleinkindern kann hohes Fieber einen Fieberkrampf auslösen.

Nur selten verursacht die Pneumokokken-Impfung ernstere Nebenwirkungen, zum Beispiel allergische Reaktionen (etwa in Form von Nesselsucht).

Mehr zu den möglichen Nebenwirkungen eines konkreten Pneumokokken-Impfstoffes erfahren Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.

Pneumokokken-Impfung: Kosten

Die oben beschriebenen STIKO-Empfehlungen zur Pneumokokken-Impfung hat der Gemeinsame Bundesausschuss in die sogenannte Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen. Damit bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung die Pneumokokken-Impfung für die genannten Personengruppen in der beschriebenen Art der Durchführung.

Wenn also beispielsweise der Arzt Ihrem Baby die empfohlenen Dosen des Pneumokokken-Konjugatimpfstoffes verabreicht, übernimmt Ihre Kasse die Kosten dafür. Auch die Pneumokokken-Impfung bei über 60-Jährigen mit PPSV23 oder die sequentielle Impfung etwa bei angeborenem Immundefekt ist eine Kassenleistung.

Impfstoff knapp: Wer braucht ihn wirklich?

In medizinischen Krisen, wie etwa bei der Pandemie des Coronavirus Sars-CoV-2, kann es zu Lieferengpässen kommen – auch beim Pneumokokken-Impfstoff. Ursächlich sind dabei nicht immer Lieferschwierigkeiten. Auch die hohe Nachfrage kann die Verfügbarkeit einschränken.

In solchen Zeiten ist es wichtig, dass Ärzte vor allem Risikogruppen weiterhin gegen Pneumokokken impfen können. Denn sie haben ein erhöhtes Risiko, dass eine Pneumokokken-Krankheit schwer verläuft und tödlich endet.

Doch was tun, wenn der für sie empfohlene Pneumokokken-Impfstoff PPSV23 knapp ist? Für einen solchen Engpass gibt es laut den Experten des Robert Koch-Instituts (RKI) keine Alternative: Kein anderer Pneumokokken-Impfstoff deckt so viele Pneumokokken-Serotypen ab wie PPSV23. Ihn durch einen niedrigervalenten Impfstoff (wie PCV13) zu ersetzen, ist daher nicht sinnvoll.

Bei einem PPSV23-Engpass empfiehlt das RKI Medizinern deshalb, den noch vorhandenen Impfstoff vorrangig folgenden Personengruppen zu verabreichen:

  • Menschen mit Immunschwäche
  • Menschen ab 70 Jahren (zur Vervollständigung der sequentiellen Impfung)
  • Menschen mit chronischen Herz- oder Atemwegserkrankungen

Sobald wieder ausreichend PPSV23 für die Pneumokokken-Impfung zur Verfügung steht, gelten hier wieder die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission, wie sie oben beschrieben sind.

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Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern geprüft.

Autoren:
Melanie Iris Zimmermann

Martina Feichter hat in Innsbruck Biologie mit Wahlfach Pharmazie studiert und sich dabei auch in die Welt der Heilpflanzen vertieft. Von dort war es nicht weit zu anderen medizinischen Themen, die sie bis heute fesseln. Sie ließ sich an der Axel Springer Akademie in Hamburg zur Journalistin ausbilden und arbeitet seit 2007 für NetDoktor (zwischenzeitlich als freie Autorin).

Florian Tiefenböck hat Humanmedizin an der LMU München studiert. Im März 2014 stieß er als Student zu NetDoktor und unterstützt die Redaktion seither mit medizinischen Fachbeiträgen. Nach Erhalt der ärztlichen Approbation und einer praktischen Tätigkeit in der Inneren Medizin am Uniklinikum Augsburg ist er seit Dezember 2019 festes Mitglied des NetDoktor-Teams und sichert unter anderem die medizinische Qualität der NetDoktor-Tools.

Quellen:
  • Bundesamt für Gesundheit: "Pneumokokkenimpfung von Kindern unter 5 Jahren neu als Basisimpfung empfohlen", BAG-Bulletin 13 vom 25. März 2019, unter: www.bag.admin.ch (Abruf: 01.03.2023)
  • Fachinformationen zu Pneumokokken-Impfstoffen (EU), unter: www.dimidi.de und www.ema.europa.eu (Abruf: 01.03.2023)
  • Fachinformationen zu Pneumokokken-Impfstoffen (Schweiz), unter: www.swissmedicinfo.ch (Abruf: 01.03.2023)
  • Österreichisches Bundesministerium Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz: Empfehlungen zur Pneumokokken-Impfung für Erwachsene, April 2022, unter: www.sozialministerium.at (Abruf: 01.03.2023)
  • Österreichisches Bundesministerium Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sowie Nationales Impfgremium: "Impfplan Österreich 2023" (Version 1.1 vom 23.12.2022), unter: www.sozialministerium.at (Abruf: 01.03.2023)
  • Österreichische Sozialversicherung: Pneumokokkenimpfung (Stand: 14.11.2020), unter: www.sozialversicherung.at (Abruf: 01.03.2023)
  • Paul-Ehrlich-Institut (PEI): "Pneumokokken-Impfstoffe" (Stand: 16.02.2023), unter: www.pei.de (Abruf: 01.03.2023)
  • Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 SGB V (Stand: 20.10.2022), unter: www.g-ba.de (Abruf: 01.03.2023)
  • Robert Koch-Insitut (RKI): Epidemiologisches Bulletin 4/2023, unter: www.rki.de (Abruf: 01.03.2023)
  • Robert Koch-Institut (RKI): "Mitteilungen der STIKO zum Impfen bei eingeschränkter Verfügbarkeit von Impfstoffen" (Stand: 06.02.2023), unter: www.rki.de (Abruf: 01.03.2023)
  • Robert Koch-Institut (RKI): "Schutzimpfung gegen Pneumokokken: Häufig gestellte Fragen und Antworten" (Stand: 23.06.2020), unter: www.rki.de (Abruf: 01.03.2023)
  • Schweizerische Eidgenossenschaft: Schweizerischer Impfplan 2023, unter: www.bag.admin.ch (Abruf: 01.03.2023)
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